Hygieneverordnung
Verordnung des Landes Baden-Württemberg: sogenannte „Zugangsvoraussetzungen“, um ein Restaurant besuchen zu dürfen:
🔺GEIMPFTE
Die vollständig abgeschlossene Impfung muss 14 Tage zurückliegen und mit dem Impfpass nachgewiesen werden; bei vormals Infizierten, die deshalb nur einmal geimpft werden, erfolgt der Nachweis durch PCR-Test und Impfpass.
🔺GENESENE
Gäste benötigen einen Nachweis über eine durch positiven PCR-Test bestätigte Infektion, die mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt.
🔺GETESTETE
Alle Personen die nicht geimpft oder genesen sind, benötigen eine Bescheinigung über eine Negativtest (z.B. von Testzentren, Tests durch Arbeitergeber, Anbieter von Dienstleistungen etc.), die nicht älter als 24 Stunden ist. Das gilt auch für Kinder ab
6 Jahren. Von Gästen im privaten Umfeld ohne Überwachung eines Dienstleisters durchgeführte Selbsttests berechtigen nicht zum Zugang!
Kontaktbeschränkungen: WER DARF SICH TREFFEN und WER DARF MIT WEM AM TISCH SITZEN?
🔺Inzidenzwert 50-100 (aktuell)
✔️Angehörige aus 2 Haushalten mit max. 5 Personen. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht dazu!
✔️Hat ein Haushalt mehr als 5 Personen (ohne Kinder bis 14 Jahre) darf noch max. eine weitere Person eines anderen Haushalts hinzukommen.
✔️Haushalt = alle unter derselben Meldeadresse wohnhaft
✔️Paare = gelten als ein Haushalt (wenn sie nicht zusammen wohnen)
✔️Genesene und Geimpfte (inkl. ihrer Kinder bis 14 Jahre) zählen nicht dazu und können daher zusätzlich (!!) hinzukommen. Das gilt nicht für Getestete!
✔️Es besteht – wie bisher – weiterhin die Pflicht die Kontaktdaten der Gäste zu erfassen, also Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und, soweit vorhanden, die Telefonnummer
LUCA-APP
Um den Aufenthalt in unserem Restaurant so kontaktlos wie möglich zu gestalten, setzen wir auf den Einsatz der Luca-App.